EU-Aufbaufonds: CSU-Fraktion fordert Mittel für Bayern

25,6 Milliarden Euro von der EU für Deutschland: An diesen Geldern aus dem EU-Aufbaufonds muss nach dem Willen der CSU-Fraktion auch Bayern entsprechend beteiligt werden. Dafür setzt sich die Fraktion per Antrag morgen im Europaausschuss ein. Konkret wird die Staatsregierung aufgefordert, auf Bundesebene weiter mehr Transparenz bei der Mittelverwendung aus dem Fonds einzufordern. 

Biomasse-Heizungen: CSU-Fraktion will Fortsetzung der Förderung

Heizen mit Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzel: diese Biomasse-Heizungen sollen nach dem Willen der CSU-Fraktion auch künftig als umweltfreundlich gelten und somit über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig bleiben.
Per Dringlichkeitsantrag setzt sich die Fraktion morgen im Plenum entsprechend dafür ein und will so Pläne des Umweltbundesamtes, diese Heizform wegen der Feinstaubbelastung aus der Förderung zu nehmen, stoppen.

530.000 Euro für Ehrenamtliche Feuerwehr-Jubilare

Die Regierungsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN stellen im Etat des Innenministeriums 530.000 Euro bereit, um Ehrungen für langgediente Feuerwehr-Jubilare zu ermöglichen. Künftig erhalten alle, die 50 Jahre ehrenamtlichen Dienst für die Freiwilligen Feuerwehren geleistet haben, einen Gutschein für eine Woche Urlaub im Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain. 50 Jahre Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr sind erst seit 2017 möglich, als die Anhebung der Altersgrenze im Feuerwehrdienst auf 65 Jahre beschlossen wurde.

Corona-Maßnahmen: CSU-Fraktion für Lockerungen mit Augenmaß

Öffnungen mit Vernunft und Augenmaß, ohne jedoch unvorsichtig zu werden: diesen Kurs der Staatsregierung unterstützt die CSU-Fraktion mit ihrem Dringlichkeitsantrag zur Regierungserklärung.

Konkret werden die durch die Staatsregierung angekündigten Lockerungen wie die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene und die Umwandlung der 2G+ Regel in generell 2 G unterstützt.

Aktuelle Stunde: Inflation bekämpfen ist Thema der CSU-Fraktion

 Auf Vorschlag der CSU-Fraktion befasst sich der Bayerische Landtag morgen in einer Aktuellen Stunde ab 14 Uhr mit dem Thema: Inflation bekämpfen – Lebenshaltungskosten und Energiepreise müssen bezahlbar bleiben. Die Inflationsrate erreichte mit 5,3 Prozent im Dezember 2021 den höchsten Stand seit 30 Jahren - mit massiv spürbaren Auswirkungen für die Menschen in Bayern. Die CSU-Fraktion fordert deswegen konkrete Gegenmaßnahmen von der Bundesregierung und der Europäischen Union, wie etwa eine Senkung des Strompreises oder Steuersenkungen.

3G statt 2G: Regierungsfraktionen für Erleichterung bei Prüfungen und Praktika an Hochschulen

Die Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN setzen sich dafür ein, dass Studierende künftig Prüfungen und praktische Ausbildungsabschnitte unter Anwendung der 3G-Regeln absolvieren können. Diese Übergangsregelung soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen ab sofort bis zum Ende des Wintersemesters gelten. Der entsprechende gemeinsame Antrag ist im Landtag eingebracht worden. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schnellstmöglich entsprechend zu ändern.        Für Hochschulen gilt seit dem 24. November die 2G-Regel für den Präsenzbetrieb, für Prüfungen derzeit 3G-Plus mit PCR-Test.

Krankenhausversorgung: CSU-Fraktion fordert Beibehaltung von Bayerns Kompetenzen

Per Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Fraktion dafür ein, dass die Krankenhausplanung verlässlich Ländersache bleibt und nicht sukzessive vom Bund übernommen wird. Dies könnte nach Ansicht der Fraktion aufgrund des von der Ampel präsentierten Koalitionsvertrages bevorstehen.  Insbesondere die Investitionskostenförderung der Krankenhäuser müsse Ländersache bleiben, denn nur so könne die wohnortnahe und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sichergestellt werden 

Grundsteuer-Reform: CSU-Fraktion setzt eigenes Gesetz für Bayern um

Einfach, verständlich und bürokratiearm: Die CSU-Fraktion hat gestern Abend im Plenum gemeinsam mit dem Koalitionspartner Bayerns neues Grundsteuergesetz verabschiedet, das ab 2025 angewendet wird. Neu ist, dass die Grundsteuer künftig nur noch anhand der Fläche des Grundstücks und der Gebäude sowie der Nutzung berechnet wird. Der Wert des Grundstücks und der Immobilien darauf spielen keine Rolle.