Im Rahmen des geplanten Infektionsschutzgesetzes sorgt die CSU-Fraktion dafür, dass die notwendigen Stichwahlen zur Kommunalwahl am kommenden Sonntag rechtssicher ausschließlich als Briefwahl durchgeführt werden können.
Dazu sagt CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer: „Wir wollen eine sichere Rechtsgrundlage herstellen, um die Stichwahlen per Briefwahl stattfinden zu lassen. Uns ist sehr wichtig, dass auch in dieser Krise die Menschen vor Ort rechtssicher entscheiden können, wer in den kommenden 6 Jahren ihre Belange vertritt.“
Grundsätzlich war das Betreten der Wahllokale bereits per Allgemeinverfügung verboten und eine generelle Briefwahl verfügt worden. Um sicherzugehen, dass die Beschränkung auf ausschließliche Briefwahl auch rechtssicher ist, wird das Infektionsschutzgesetz nun um einen entsprechenden Passus ergänzt. Dadurch wird das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz entsprechend geändert. Somit wäre eine Anfechtung der Wahl aus diesem Grund aussichtslos.
Diese Ergänzung im Entwurf des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes wurde heute vom Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen.