Nachricht von unseren CSU-Europaabgeordneten:
Kein Thema sorgt derzeit für so viel Aufregung unter unseren bayerischen Land- und Forstwirten, Mittelständlern und Familienbetrieben, wie die Entwaldungsverordnung (EUDR). Nach der EUDR müssen Waldbesitzer und Mittelständler eine Vielzahl an Nachweisen erbringen, dass Produkte aus Gegenden kommen, in denen keine Entwaldung stattgefunden hat.
Wir CSU-Europaabgeordnete haben im Europäischen Parlament bereits seit 2022 davor gewarnt, dass die neuen Nachweispflichten, die durch diese Regelungen kommen, zu detailliert und praktisch kaum zu erfüllen sind. Wir haben seinerzeit gegen die EUDR gestimmt. Seitdem drängen wir nachdrücklich auf eine Verschiebung des Inkrafttretens sowie eine substantielle Änderung der Verordnung.
Anfang Oktober hat die EU-Kommission auf Druck unserer Fraktion hin vorgeschlagen, den Anwendungsbeginn der EUDR, der für den 30. Dezember 2024 vorgesehen war, um ein Jahr zu verschieben. Heute haben wir im Europäischen Parlament über diesen Vorschlag abgestimmt. Unser Ziel war es, dass wir nicht nur den Anwendungsbeginn der Verordnung verschieben, sondern auch substantielle Änderungen an der EUDR vornehmen.
Gerne möchte ich Euch nachfolgend über den Ausgang der Abstimmung über dieses kontroverse Thema informieren.
Die Entwaldungsverordnung wird ein Jahr später, also zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Ferner gab es im Parlament eine Mehrheit für folgende Änderungen:
Fast alle Nachweispflichten der EUDR entfallen, wenn festgestellt wird, dass in einem Land bisher keine illegale Entwaldung stattgefunden hat. Zu diesem Zweck wird eine „Null-Risiko-Kategorie“ in der vorgesehenen Länder-Bewertung einführen. Das war für unsere Waldbauern in Bayern besonders wichtig!
Die Verordnung wird zudem erst dann in Kraft treten, wenn die EU-Datenplattformen zur Produktherkunft sowie das System zur Länder-Bewertung verfügbar sind. Hierfür ist die Kommission verantwortlich.
Die EVP-Fraktion hatte zudem einen Änderungsantrag eingebracht, nach dem nur der Importeur, der ein Produkt erstmals in den EU-Binnenmarkt einführt, den Nachweis der Entwaldungsfreiheit erbringen muss. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang erklärt, dass sie über ihre Guidelines und FAQs eine massive Vereinfachung der Nachweispflichten vorgeben wird. Nach dieser Zusage der Kommission hat unsere Fraktion diesen Antrag zurückgezogen, zumal die Mehrheit für diesen Antrag wohl nicht zustande gekommen wäre.
Im nächsten Schritt muss sich das Europäische Parlament zügig mit den Mitgliedstaaten über einen gemeinsamen Standpunkt einigen, damit die Änderung in Kraft treten kann. Die Mitgliedstaaten haben bislang lediglich die Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung, nicht aber substantielle Änderungen vereinbart.