Informationen zur umfassenden Erweiterung der Helferfreistellung

02.02.2017

Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen
Katastrophenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/13793) werden die gesetzlichen Freistellungansprüche für ehrenamtliche Helfer der Gefahrenabwehr umfassend erweitert. Insbesondere erhalten nunmehr auch alle Mitglieder der Schnelleinsatzgruppen (SEG) und der Unterstützungsgruppen Örtliche Einsatzleitung (UG ÖEL) einen Anspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung. Außerdem werden wir künftig Arbeitgebern, die ehrenamtliche Helfer freiwillig auch für Fortbildungen freistellen, den fortgezahlten Lohn erstatten, dies muss allerdings noch im Staatshaushalt verankert werden.