Als Vorsitzende der Bayerischen Kinderkommission konnte ich die Kollegen der Bundestags-Kiko und den bayerischen Justizminister Winfried Bausback zu einer gemeinsamen Sitzung im Landtag begrüßen. Zusammen diskutierten wir über rechtliche Möglichkeiten, Kinderehen zu stoppen und vor allem die Rechte junger Mädchen zu schützen. Dabei ging es vor allem um die Frage, wie wir mit minderjährigen Zuwanderern umgehen, die bereits als Eheleute nach Deutschland kommen.
Einigkeit herrschte darüber, dass wir im Sinne des Kindeswohls entschieden gegen Kinderehen vorgehen müssen. Differenzen gab es bezüglich der juristischen Vorgehensweise. Während einige Bundesländer dazu tendieren, Kinderehen lediglich in einem juristischen Verfahren aufzuheben, plädiert die Bayerische Staatsregierung dafür, im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-jährigen Mädchen, in Deutschland von Anfang an für null und nichtig zu erklären und somit auch im Ausland abgeschlossenen Kinderehen die Anerkennung zu verweigern.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden im Rahmen des Zuzugs von Flüchtlingen im abgelaufenen Jahr 1475 minderjährige Verheiratete registriert. Die Dunkelziffer ist hoch. Die Kinderkommission begrüßt daher, dass auf Initiative von Justizminister Bausback eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet wurde. Die Arbeitsgruppe, in welcher Justizminister Bausback die bayerische Position vertritt, arbeitet mit Hochdruck an einer gemeinsamen Vorgehensweise gegen Kinderehen und wird den Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorbereiten.