Medizinermangel in Bayern verhindern XX - Fortsetzung der regionalen Anpassung der Bedarfsplanung durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die bayerischen Krankenkassen -  Drucksachennummer: 17/17387

21.06.2017

 
Antrag der Abgeordneten
Seidenath Bernhard, Jörg Oliver, Baumgärtner Jürgen, Brendel-Fischer Gudrun, Freller Karl, Huber Thomas, Brannekämper Robert, Dorow Alex, Dr. Eiling-Hütig Ute, Gibis Max, Dr. Goppel Thomas, Hofmann Michael, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kirchner Sandro, Kränzle Bernd, König Alexander, Radlmeier Helmut, Dr. Reichhart Hans, Reiß Tobias, Schalk Andreas, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Vogel Steffen, Westphal Manuel, Trautner Carolina

Seidenath Bernhard

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Krankenkassen werden gebeten, den Weg der regionalen Anpassung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung in Bayern, zum Beispiel mit der Teilung von Planungsbereichen, konsequent weiter zu gehen und durch eine an die regionalen Besonderheiten angepasste Versorgungsplanung und -steuerung gezielt bestehende sowie drohende Versorgungslücken zu identifizieren und zu schließen.

Im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes haben die Länder - und allen voran Bayern - durchgesetzt, dass die Selbstverwaltungspartner auf Landesebene in der Bedarfsplanung der Vertragsärzte von der grundsätzlich bundeseinheitlich geltenden Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses abweichen können, soweit dies zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, insbesondere der regionalen Demographie und Morbidität, für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich ist.

Die KVB hat im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen hiervon im Bereich der hausärztlichen Versorgung bereits durch die Teilung zahlreicher Planungsbereiche Gebrauch gemacht. So findet die hausärztliche Bedarfsplanung in Bayern mittlerweile nicht mehr auf Ebene der von der Bedarfsplanungsrichtlinie an sich vorgesehenen 137 hausärztlichen Mittelbereiche, sondern -besser auf die regionalen Besonderheiten abgestimmt - in 199 hausärztlichen Planungsbereichen statt. Im Rahmen dieser regionalen Anpassungsbemühungen konnten bereits eine Reihe von verdeckten Unterversorgungen identifiziert, ausgewiesen und in Folge einer dann möglichen, gezielteren Niederlassungssteuerung auch abgestellt oder zumindest abgemildert werden. Dies ist jedoch noch lange nicht überall im Freistaat gelungen. Der Weg der regionalen Anpassung der Bedarfsplanung auf bayerische und regionale Verhältnisse muss daher konsequent weiter beschritten werden.

gebeten, die Bedarfsplanung, soweit rechtlich möglich weiterhin und verstärkt an die Besonderheiten und Bedürfnisse im Freistaat anzupassen. Dies darf auch nicht nur auf die hausärztliche Versorgung und die Teilung von Planungsbereichen beschränkt bleiben. Vielmehr müssen alle Möglichkeiten regionaler Abweichungen von der Bedarfsplanungsrichtlinie genutzt werden, wenn dies zu einer regionalen Versorgungsverbesserung für die Bevölkerung beiträgt.

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