Medizinermangel in Bayern verhindern XIX - Zeitnahe Weiterentwicklung der Bedarfsplanung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss -Drucksachennummer: 17/17386

21.06.2017

 

Antrag der Abgeordneten
Seidenath Bernhard, Jörg Oliver, Baumgärtner Jürgen, Brendel-Fischer Gudrun, Freller Karl, Huber Thomas, Brannekämper Robert, Dorow Alex, Dr. Eiling-Hütig Ute, Gibis Max, Dr. Goppel Thomas, Hofmann Michael, Holetschek Klaus, Dr. Hopp Gerhard, Imhof Hermann, Kaniber Michaela, Kirchner Sandro, König Alexander, Kränzle Bernd, Radlmeier Helmut, Dr. Reichhart Hans, Reiß Tobias, Schalk Andreas, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Trautner Carolina, Vogel Steffen, Westphal Manuel

Seidenath Bernhard


CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Der Gemeinsame Bundesausschuss wird gebeten, den ihm im Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) erteilten Auftrag umzusetzen, die Bedarfsplanung weiter zu entwickeln und erforderliche Anpassungen für eine bedarfsgerechte Versorgung zu treffen.
Die Bayerische Staatsregierung wird gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine zeitnahe Umsetzung zu drängen.

Der Bundesgesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beauftragt, die Bedarfsplanungsrichtlinie als Grundlage für die Verteilung und Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland erneut zu überprüfen und mit Wirkung zum 01.01.2017 anzupassen. Insbesondere muss der Gemeinsame Bundesausschuss dabei klären, ob durch eine Anpassung des Einwohner-Arzt-Verhältnisses oder eine kleinräumigere Gestaltung der Planungsbereiche in einzelnen Arztgruppen eine bedarfsgerechtere und wohnortnähere vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung erreicht werden kann. Die Versorgungsrealitäten in unseren Kommunen legen dies jedenfalls nahe.

Die vom Bundesgesetzgeber gesetzte Frist ist abgelaufen, ohne dass dem Auftrag bislang vollumfänglich nachgekommen worden wäre. Es ist absehbar, dass wesentliche Teile der Überprüfung erst 2017 oder noch später erfolgen und damit notwendige Konsequenzen zur Anpassung der Bedarfsplanung auf die lange Bank geschoben werden.

Daher wird der Gemeinsame Bundesausschuss mit Nachdruck aufgefordert, seine ihm vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben nun endlich zu erfüllen. Die Staatsregierung wird gebeten, alle ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die notwendigen Anpassungen der Bedarfsplanungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, wenn schon nicht innerhalb der vom Gesetzgeber gesetzten Frist, dann aber so zeitnah wie möglich erfolgen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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