Cross-Compliance-Kontrollen praxistauglich gestalten -  Drucksachennummer: 17/15843

09.03.2017

 
Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Brendel-Fischer Gudrun, Schorer Angelika, Beißwenger Eric, Kreitmair Anton, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter

Schorer Angelika

und Fraktion CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Cross-Compliance-Kontrollen auch weiterhin unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorgaben für die Landwirte so verträglich wie möglich zu gestalten und sich für eine grundlegende Reform in der nächsten Finanzperiode einzusetzen, so dass sie dann auf Anforderungen und Standards begrenzt werden, bei denen CC-Kontrollen einen Mehrwert im Hinblick auf die tatsächlichen Risiken für Umwelt, Gesundheit und den Tierschutz haben.

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz geknüpft. Diese Verknüpfung wird als "Cross Compliance" bezeichnet. Die Cross Compliance-Regelungen umfassen sieben Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) und 13 Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB); diese Fachrechts-Regelungen bestehen auch unabhängig von Cross Compliance. Die Antragsteller für die maßgeblichen Förderungen werden von den Fachbehörden auf die entsprechende Einhaltung der Vorgaben kontrolliert.
Für die betroffenen Betriebe können die Kontrollen eine erhebliche Belastung darstellen. Daher ist es
notwendig, diese so unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben so gering wie möglich zu halten.

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