Bayerische Geflügelhalter brauchen eine Lösung -  Drucksachennummer: 17/15355

09.02.2017

 
Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Brendel-Fischer Gudrun, Zellmeier Josef, Schorer Angelika, Dr. Hünnerkopf Otto, Kreitmair Anton, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter

Schorer Angelika

und Fraktion CSU

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

o sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine Anpassung der Vermarktungsnormen, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an die Freilandhaltung, einzusetzen,
o zu prüfen, auf welche Weise die Betriebe, die von der Geflügelpest und den damit zusammenhängenden Vermarktungs- und Verbringungsbeschränkungen betroffen sind, unterstützt werden können,
o sich beim Bund für ein einheitliches Vorgehen einzusetzen, da ein unterschiedliches Vorgehen der Bundesländer im Umgang mit der 12-Wochen-Frist zu ungerechtfertigten Wettbewerbsnachteilen führt,
o zu prüfen, ob eine Möglichkeit besteht, über die in § 23 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung genannten Ausnahmen zum Verbringen von Konsumeiern in Sperrbezirken bzw. Beobachtungsgebieten weitere Ausnahmen zuzulassen, ohne dabei die Seuchenbekämpfung zu gefährden und im Falle einer positiven Bewertung, sich für eine Änderung der Verordnung des Bundes einzusetzen,
o dem Landtag über die unterschiedliche Einschätzung im Hinblick auf die abweichende Risikobewertung der Vogelgrippe in Bayern und Baden-Württemberg zu berichten, und dabei auch auf die Auswirkungen für Rassegeflügelhalter einzugehen.

Das Geflügelpestgeschehen in Europa, Deutschland und auch Bayern hält nun bereits über drei Monate an. Im Sinne des Seuchenschutzes waren die in Bayern angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügel sowie das Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten konsequent und angemessen. Gleichzeitig stellt die Aufstallungspflicht und das Verbot von Ausstellungen viele Geflügelhalter und die Rassegeflügelzüchter vor besondere Herausforderungen.
Zum einen sind Betriebe, die in einem Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet liegen, von den durch die Kreisverwaltungsbehörden angeordneten Maßnahmen von Vermarktungsbeschränkungen betroffen. Selbst bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung kann die Auswirkung groß sein, weil z.B. Eier nur an eine von der Behörde bezeichnete Packstelle abgegeben werden dürfen. Hierbei müssen die Hühnerhalter mit Erlöseinbußen und teilweise sogar mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Zum anderen legen die EU-Vermarktungsnormen fest, dass im Falle einer amtlich angeordneten Aufstallungspflicht Eier von Freilandbetrieben bis zu zwölf Wochen als Freilandeier vermarktet werden dürfen. In den meisten bayerischen Landkreisen laufen diese zwölf Wochen zum Ende dieser Woche ab. Die anschließend erforderliche Vermarktung als Bodenhaltungsware ist für die Betriebe mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Für Ökobetriebe ist die Vermarktung von Öko-Eiern im Falle einer Aufstallungspflicht nicht auf zwölf Wochen begrenzt, weil neben dem Zugang zu Freiland zusätzliche Anforderungen gelten (z.B. geringere Besatzdichte, Beschäftigung, Öko-Futter). Eine ähnliche Regelung sollte bei ,,Freiland" geschaffen werden, indem zusätzliche Anforderungen eine Vermarktung als ,,Freiland" auch im Falle längerer Stallpflicht aus Verbrauchersicht rechtfertigen (z.B. Wintergarten, Beschäftigungsmaterial).
Baden-Württemberg sieht in der Aussetzung der Aufstallungspflicht für einen Tag und der risikobasierten Wiedereinsetzung eine Lösung zur Umgehung der EU-rechtlich vorgegebenen Vermarktungsbeschränkungen. Ein einheitliches Vorgehen wäre angesichts der Seuchenlage angemessen.

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