Bericht über mögliche neue Erkenntnisse aus dem Bayern-Ei-Verfahren und Schlussfolgerungen - Drucksachennummer: 17/15183

01.02.2017


Antrag der Abgeordneten
Kreuzer Thomas, Brendel-Fischer Gudrun, Dr. Hünnerkopf Otto, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja

Dr. Hünnerkopf Otto

und Fraktion CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert zu berichten, ob den bayerischen Verbraucherschutzbehörden durch das Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Firma Bayern-Ei neue Erkenntnisse zum Salmonellen-Geschehen im Sommer 2014 bekannt geworden sind, und wenn ja welche. Weiter wird die Staatsregierung aufgefordert zu berichten, ob sich daraus Schlussfolgerungen zur weiteren Verbesserung der Lebensmittelüberwachung in Bayern ableiten lassen.

Den Ermittlungsbehörden stehen durch weitergehende Befugnisse im Vergleich zu einer Lebensmittelüberwachung zusätzliche Instrumente zur Verfügung. Derzeit kursierende Informationen über die Anklage gegen den Geschäftsführer der Firma Bayern-Ei beruhen auf Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Regensburg zur Übermittlung der Anklageschrift an das Landgericht Regensburg. Sollte das Gericht das Hauptverfahren eröffnen, könnten im Verfahren gefundene neue Erkenntnisse über die Vorgänge bei der Firma Bayern-Ei zur weiteren Verbesserung der Lebensmittelkontrollen in Bayern herangezogen werden.

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