Fazit von Petra Guttenberger, der Vorsitzenden des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtags, zur heutigen Sachverständigen-Anhörung zu ANKER-Einrichtungen in Bayern:
Zur Verfahrensdauer:
„Es hat sich gezeigt, dass sich die Verfahren durch diese Zusammenführung in den ANKER-Einrichtungen deutlich beschleunigt haben.“
„Es ist auch besser für die, die hier Asyl beantragen. Sie haben kurze Wege, können ihre Argumente direkt anbringen und haben einen schnellen Entscheid.“
Zur Anhörung:
„Generell hat die Anhörung gezeigt, dass es grundsätzlich zwei Sichtweisen gibt: Die eine sagt, ich will ein schnelles Verfahren, damit jeder, der hierher kommt weiß, ob er eine Bleibeperspektive hat oder nicht. Und es gibt die andere Sicht, die sagt, jeder der hierher kommen will, der soll hier auch bleiben dürfen.“
„Wir haben die Ansicht, dass jemand der politisch verfolgt ist, unter die Genfer Flüchtlingskonvention fällt oder der subsidiären Schutz genießt auch bleiben kann. Hierfür gibt es das Verfahren in den Ankerzentren, bestehend aus Ankunft, Entscheidung, Rückführung – in genau dieser Art und Weise. Das heißt auch, wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen!“
Zum Aufenthalt von Kindern in den ANKER-Einrichtungen:
„Was mir persönlich wichtig gewesen wäre, nämlich dass in jedem Fall bei Familien mit Kindern nach 6 Monaten Aufenthalt in Ankerzentren Schluss ist – das müssen wir nicht mehr verändern, weil die Staatsregierung bereits erklärt hat, dass sie dies verändert. Mich freut sehr, dass die Staatsregierung das bereits gelöst hat.“
Zur Kritik an ANKER-Einrichtungen:
„Wenn bei einzelnen Einrichtungen auf einen Missstand hingewiesen wurde, werden wir dem selbstverständlich nachgehen. Da muss man dafür sorgen, dass das abgestellt wird“.