Freistaat Bayern gleicht Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer aus

3,9 Millionen Euro fließen an Kommunen im Landkreis Eichstätt

28.03.2022

 

MÜNCHEN/EICHSTÄTT Die Kommunen im Landkreis Eichstätt erhalten vom Freistaat Bayern zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2021 einen Betrag von insgesamt 3.887.970 Euro. Dies bestätigt die Eichstätter Stimmkreisabgeordnete Tanja Schorer-Dremel, nachdem der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat, Albert Füracker, die Gewerbesteuerkompensation an die bayerischen Kommunen heute bekanntgegeben hat. „Der Freistaat Bayern hält in diesen schwierigen Zeiten Wort und gleicht pauschal etwa die Hälfte der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer aus“, sagt Abgeordnete Schorer-Dremel.

Der Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer verteilt sich nach Schorer-Dremels Angaben wie folgt an die Kommunen im Landkreis Eichstätt:

Altmannstein: 22 584

Beilngries: 422.035 €

Denkendorf: 75.734 €

Dollnstein: 19.481 €

Eichstätt: 307.310 €

Eitensheim: 5.843 €

Gaimersheim: 1.746.237 €

Kinding: 110.998 €

Kipfenberg: 128.620 €

Lenting: 627.288 €

Nassenfels: 28.465 €

Oberdolling: 16.498 €

Pförring: 284.031 €

Stammham: 15.338 €

Titting: 68.825 €

Wellheim: 8.683 €

Insgesamt stehen bayernweit 330 Millionen Euro für die Gewerbesteuerkompensation 2021 zur Verfügung. „Bayern bleibt der verlässliche Partner und die starke Stütze unserer Städte und Gemeinden“, sagt Schorer-Dremel. „Wir sorgen für Stabilität in den Kommunalfinanzen und erhalten die einzigartige Investitionskraft unserer Kommunen.“


Für das Jahr 2020 hatten die bayerischen Kommunen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie einen pauschalen Ausgleich für Rückgänge in der Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt fast 2,4 Milliarden Euro erhalten, davon 1,346 Milliarden Euro vom Freistaat Bayern. Die Forderungen des Freistaats an den Bund, auch für das Jahr 2021 seinen Beitrag zu leisten, wurden leider nicht aufgegriffen. „Anders als der Bund, der sich aus der Solidarität mit den bayerischen Kommunen verabschiedet hat, leistet der Freistaat auch für das Jahr 2021 seinen Anteil zum Ausgleich der verminderten Gewerbesteuer für die Kommunen“, sagt Schorer-Dremel.


Für eine schnelle Hilfe wurde bereits am 17. Dezember 2021 eine Abschlagszahlung an die bayerischen Kommunen in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro ausgezahlt. Für die endgültige Abrechnung wurde nun das Gewerbesteueraufkommen 2021 mit dem durchschnittlichen Aufkommen der von der Corona-Pandemie unbelasteten Jahre 2017 bis 2019 verglichen.


Bitte beachten: Es könnte im Einzelfall bei einer Kommune zu Rückzahlungen kommen, falls die bereits ausgezahlte Abschlagszahlung vom Dezember 2021 die endgültige Zuweisung überschritten hat. Die betroffenen Kommunen sollten daher bitte genau auf die endgültige Zuweisung achten und mit der bereits ausgezahlten Abschlagszahlung verrechnen.