Frostschäden - Bauern nicht alleine lassen - Drucksachennummer: 17716941

16.05.2017


Antrag der Abgeordneten
Beißwenger Eric, Schorer Angelika, Brendel-Fischer Gudrun, Dr. Hünnerkopf Otto, Kreitmair Anton, Rüth Berthold, Rotter Eberhard, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter

Beißwenger Eric

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest, dass der strenge Frost Ende letzten Monats insbesondere die Obst- und Weinbauern, teilweise auch Gemüsebauern vor große Herausforderungen stellt.
Wegen der großen regionalen Unterschiede sind allerdings momentan noch keine seriösen Aussagen zum Gesamtumfang der Schäden möglich.

Der Landtag begrüßt, dass die Staatregierung bereits eine umfangreiche Schadensermittlung als Grundlage für Hilfsmaßnahmen veranlasst hat und bereit ist, sich dabei mit betroffenen Ländern, aber auch dem Bund, abzustimmen, um eine einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten.
In Baden-Württemberg hat die zuständige Landesregierung entschieden, die Frostnächte als einer Naturkatastrophe vergleichbares Witterungsereignis einzustufen. Der Landtag bittet die Staatsregierung, dies bei der Abstimmung besonders zu berücksichtigen.

Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert,
o den Vegetationsverlauf und die Entwicklung der Obst-, Wein- und Gemüsebestände bis zur Ernte im Hinblick auf eventuelle Schadwirkung genau zu verfolgen,
o nach der endgültigen Feststellung der Schäden nach der Ernte oder früher, wenn sich diese abschätzen lassen, im Bedarfsfall die betroffenen Bauern mit wirksamen, schnellen und unbürokratischen Hilfsmaßnahmen zu unterstützen,
o die Zeit bis zur Feststellung der Schäden für die Entwicklung von Hilfsmaßnahmen zu nutzen,
o Möglichkeiten der freiwilligen Risikoabsicherungen zu prüfen, dabei sollen auch Versicherungsmöglichkeiten miteinbezogen werden,
o langfristig technische Möglichkeiten zur Verhinderung von Klimaschäden intensiv zu untersuchen,
o dem Landtag zu geeigneten Zeitpunkten über die Abstimmung mit den betroffenen Ländern, über die Entwicklung und über das Schadensausmaß sowie über evtl. Hilfsmaßnahmen zu berichten.

Die frühe Obstblüte Ende März und Anfang April und der dann strenge Frost Ende letzten Monats haben in Bayern wohl große Schäden angerichtet. Schwere Schäden gibt es bei den Obstkulturen, die kurz vor oder in der Blüte standen beziehungsweise schon Jungfrüchte angesetzt hatten. Betroffen sind vor allem die Anbaugebiete am Bodensee und in Franken, wo auch der Wein geschädigt wurde. Teilweise waren auch Gemüsebauern insbesondere in Flusstälern betroffen.
Für ein konkretes Schadensmaß bedarf es allerdings einer genauen Schadensanalyse. Dazu bedarf es zuverlässiger Aussagen über die Ertragseinbußen. Auch der zukünftige Vegetationsverlauf muss dabei berücksichtigt werden. Unbedachter Aktionismus und Hiobsbotschaften helfen den Bauern dabei nicht, denn auch die betroffenen Regionen werden mit den nicht oder weniger geschädigten Beständen die Märkte bestmöglich bedienen.
Nichtsdestotrotz muss betroffenen Betrieben nach Feststellung der Schäden im Bedarfsfall wirksam, schnell und unbürokratisch geholfen werden.
Für die Zukunft müssen auch Versicherungslösungen stärker in Betracht gezogen werden. In einigen EU-Ländern werden freiwillige Lösungen auch bezuschusst. Dies sollte auch für unsere Regionen stärker in den Fokus genommen werden.

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