Mikroplastik in Kosmetika - Drucksachennummer: 17/16123

27.03.2017


Antrag der Abgeordneten

Schorer-Dremel Tanja, Dr. Hünnerkopf Otto, Brendel-Fischer Gudrun, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schöffel Martin
 

Schorer-Dremel Tanja

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, über ihren Kenntnisstand hinsichtlich der Umsetzung des im ,,Kosmetikdialog" im Jahre 2013 mit der Industrie vereinbarten freiwilligen Verzichts auf die Verwendung von Mikroplastik in Kosmetika zu berichten sowie sich auf Bundes- bzw. Europaebene für die Einhaltung dieser Vereinbarung einzusetzen und ggf. vorhandene Lücken hinsichtlich des Geltungsbereichs zu schließen.

Im Mai 2015 hat die Bayerische Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, auf der Umweltministerkonferenz in Kloster Banz ein ,,Bündnis gegen Mikroplastik" angekündigt. Sofern Freiwilligkeit nicht zum Erfolg führt, wollte die Staatsministerin sich auf Europaebene für ein gesetzliches Verbot von Mikroplastik einsetzen. Diese Aussage erfolgte im Nachklang auf die von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Barbara Hendricks, seit Oktober 2013 geführten Verhandlungen mit der Industrie, die statt auf gesetzliche Regelungen auf Freiwilligkeit setzte.

Diese Verhandlungen waren erfolgreich. So empfahl der Industrieverband Körper- und Waschmittel e.V. seinen Mitgliedsunternehmen, auf die Verwendung von Mikroplastik in ihren Produkten zu verzichten. Dementsprechend haben zahlreiche Hersteller von Körperpflege- und Waschmitteln ihren freiwilligen Verzicht erklärt.

Indes lassen die Ergebnisse der im Oktober 2016 erschienenen ,,Mikroplastik-Studie 2016", die vom Verbraucherportal ,,Codecheck" in Kooperation mit dem ,,Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND)" erstellt wurden, den Eindruck zu, dass die freiwillige Selbstverpflichtung nur unzureichend greift. Nach dieser Studie enthält jedes dritte untersuchte Gesichtspeeling und mehr als jedes zehnte Körperpeeling Polyethylen. Zudem findet sich Polyquaternium-7 in jedem vierten untersuchten Duschgel und Nylon-12 in jedem zehnten Make-up.

Demgegenüber gibt Cosmetics Europe (CE), der europäische Dachverband der Kosmetikindustrie, an, dass zwischen den Jahren 2012 und 2015 eine Reduzierung der Menge an festen, nicht abbaubaren Kunststoffpartikeln, die in abzuspülenden kosmetischen Produkten eingesetzt werden, um 82 Prozent erzielt wurde. Die Bundesregierung wertet dieses Ergebnis in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage als Erfolg der Freiwilligkeit der getroffenen Vereinbarung.

Dass Mikroplastikstoffe seltener als früher festgestellt werden, liegt laut ,,Codecheck" allerdings auch an den unterschiedlichen Definitionen von Mikroplastik. So würden viele Hersteller Polyethylen als Mikroplastik qualifizieren, nicht jedoch Kunststoffe wie Nylon-12, Acrylates Copolymer und Acrylate Crosspolymer. Auch diese und weitere Stoffe seien
laut ,,Codecheck" als Mikroplastik einzustufen.

Angesichts der unterschiedlichen Auffassungen, welche Stoffe vom Begriff ,,Mikroplastik" umfasst werden, sollte eine einheitliche Definition angestrebt werden. Zudem sollte der Dialog mit der Industrie fortgeführt werden.

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