Die neuen Grenzwerte der TA Luft gefährden Holzheizkraftwerke und übersteigen zugleich das technisch Mögliche - Drucksachennummer: 17/15731

23.02.2017

 
Antrag der Abgeordneten
Ritt Hans, Zellmeier Josef, Nussel Walter, Huber Erwin, Dr. Hünnerkopf Otto, Schorer Angelika, Brendel-Fischer Gudrun, Freller Karl, Bauer Volker, Baumgärtner Jürgen, Beißwenger Eric, Dr. Bernhard Otmar, Blume Markus, Flierl Alexander, Haderthauer Christine, Holetschek Klaus, Dr. Huber Martin, Kirchner Sandro, Kreitmair Anton, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Rotter Eberhard, Schöffel Martin, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Dr. Schwartz Harald, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Westphal Manuel

Ritt Hans

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass in der Novellierung der Technischen Anleitung (TA) Luft oder in einer eigenen Verordnung zum BlmSchG die Medium Combustion Plants Directive (MCP) der EU angemessen 1:1 umgesetzt wird. In Bereichen, in denen die jetzt gültige TA Luft bereits strengere Grenzwerte als die MCP-Richtlinie vorsieht, sollten die alten, bis dato geltenden Grenzwerte für Feuerungsanlagen von 1 bis 5 MWth beibehalten werden. Durch die unverhältnismäßig strenge Sonderregelung - wie in der Novelle TA Luft angedacht - werden speziell in diesem Leistungsspektrum bestehende Biomasse-Heizwerke massiv gefährdet.

Noch in dieser Legislaturperiode soll gemäß dem Bundesumweltministerium die Verwaltungsvorschrift TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) novelliert werden, unter anderem um die im Dezember 2015 beschlossene MCP-Richtlinie der EU zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft umzusetzen. Diese Richtlinie setzt erstmals gemeinsame europaweite Standards, um die Emission von Partikeln (Staub), Stickoxiden (NOx) und Schwefeldioxid (SO2) bei Feuerungsanlagen im Leistungsbereich von 1 bis 50 MWth zu reduzieren.

Durch die Novellierung der TA-Luft sollen die EU-Vorgaben in nationales Recht umgelegt werden; die neuen NOx- und Staub-Grenzwerte für naturbelassene, feste Biomasse werden dabei deutlich die gültige TA Luft und die EU-Direktive für Feuerungsanlagen von 1 bis 50 MWth unterschreiten. Obwohl mit der geltenden Fassung der TA-Luft von 2002 bereits strengere Grenzwerte - als jetzt in der MCP-Richtlinie festgehalten - definiert sind, plant das Bundesumweltministerium mit der Umsetzung der MCP-Richtlinie in der TA Luft eine über deren Vorgaben hinausgehende Verschärfung, welche sich im Biomassesektor eklatant auf Neu- und Bestandsanlagen auswirken würde. Die verschärften Grenzwerte sind nur mit Technologien für Großkraftwerke erreichbar; im kleinen Leistungsbereich von 1 bis 5 Mwth sind sie weder technisch noch ökonomisch darstellbar und entsprechen folglich nicht dem Stand der Technik.

Hauptproblem ist hier vor allem der NOx-Grenzwert für Neuanlagen. Die NOx-Grenzwerte im Novellierungsentwurf sind - bei 6 % Bezugssauerstoff - nur für neuere und moderne Biomassekessel, die mit hochqualitativem, naturbelassenen und rindfreiem Nadelholz betrieben werden, mit Primärmaßnahmen wie Rauchgasrückführung und Luftstufung einzuhalten. Die 20%ige Verschärfung bei naturbelassenem Holz stellen die Technologiegrenzen dar, ab der bei den meisten naturbelassenen Holzbrennstoffen eine sekundäre Entstickung mittels SNCR-Verfahren nötig wird. Beim derzeitigen Stand der Technik für Feuerungen zwischen 1 bis 5 MWth ist diese Maßnahme kaum machbar, wirtschaftlich nicht zu betreiben und auch mit dem üblichen Lastprofil von Holzheizkraftwerken mit Wärmenetzen nicht kompatibel.

Mit Verwirklichung der Novelle drohen neben dem Verlust enormer CO2-Einsparungen im Wärmesektor auch Absatzeinbrüche in Forstwirtschaft und holzverarbeitender Industrie; Arbeitsplätze und Einkommen im ländlichen Raum sind gefährdet. De facto sind durch die Novelle alle bestehenden und zukünftigen Betreiber von Biomassefeuerungen in Deutschland betroffen. Sie würden zu sehr teuren, außerplanmäßigen technischen Nachrüstungen gezwungen werden, ihr Bestandsschutz würde mit knappen Übergangsfristen ausgehebelt werden. Zugleich können neue Anlage nicht mehr gebaut und anstehendes Repowering vieler Anlagen verhindert werden. Mit der Novellierung der TA Luft werden statt klimafreundlicher Holzbrennstoffe alternativ wieder fossiles Öl und Gas verbrannt werden. Mit dem Austausch der erneuerbaren Wärmequellen und der Rückfall auf fossile Lösungen werden Klimaschutz und regionale Wertschöpfung die großen Verlierer der Novelle TA Luft sein; die propagierte Wärmewende kann in Deutschland so nicht gelingen.

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