Gebietskulisse für benachteiligte Gebiete sichern -  Drucksachennummer: 17/15581

16.02.2017


Antrag der Abgeordneten

Schorer Angelika, Dr. Hünnerkopf Otto, Brendel-Fischer Gudrun, Schöffel Martin, Kreitmair Anton, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Lederer Otto, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter, Westphal Manuel

Schorer Angelika

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der anstehenden Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit alle Gebiete in Bayern mit naturbedingt ungünstigen Erzeugungsbedingungen aufgenommen werden können und die bisherige Kulisse möglichst umfassend widergespiegelt wird.
Der Landtag bittet die Staatsregierung hierbei,
o zu prüfen, ob eine Abgrenzung der bayerischen Berggebiete unter Verwendung neuer Schwellenwerte und Kriterien möglich ist und ggf.so definiert wird, dass die bisherigen Berggebiete erhalten und faktische Berggebiete in Mittelgebirgslagen, die noch nicht Bestandteil der Kulisse sind, in diese Kategorie aufgenommen werden können;
o für die von der EU vorgeschriebene Feinabgrenzung der aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligten Gebiete ein zeitlich weitgehend stabiles und breit anerkanntes Kriterium zu verwenden; zu prüfen ist dabei, ob die Ertragsmesszahl diese Bedingungen erfüllt;
o durch die bayernweit einheitliche Anwendung geeigneter EU-konformer Kriterien, den vollen Spielraum der sog. spezifischen Gebiete zu nutzen, um somit ggf. die von den Kategorien Berggebiete und aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete noch nicht abgedeckten Regionen der bestehenden Kulisse so weit als möglich abzusichern. Im Fokus sollen dabei Gebiete stehen, die durch besondere Gründe benachteiligt sind und in denen der Landwirtschaft zur Erhaltung von Umwelt, Tourismus und ländlichem Lebensraum eine besondere Bedeutung zukommt.
Die Ausgestaltung der Förderung in der neuen Gebietskulisse soll im Rahmen der verfügbaren EU- und GAK-Mittel und der dafür erforderlichen Kofianzierung erfolgen.

Die Ausgleichszulage für die benachteiligten Gebieten (AGZ) sichert durch den teilweisen Ausgleich der natürlichen ungünstigen Standortbedingungen und der damit verbundenen Bewirtschaftungserschwernisse die von der Gesellschaft gewünschte flächendeckende Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft. Eine fristgerecht an das neue Recht angepasste und an den spezifischen Bedingungen in Bayern ausgerichtete Gebietskulisse ist notwendig, um die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe auch in Zukunft über diese agrarpolitisch wichtige Maßnahme stabilisieren zu können.
Bisher beschränkt sich die Berggebietskulisse in Bayern auf den Alpenraum. Die nord- und ostbayerischen Mittelgebirgslagen, Spessart und Röhn sowie Teile des Jura sind aus historischen Gründen kein Bestandteil der bisherigen Berggebietskulisse, obwohl die Landwirte in diesen Gebieten mit ähnlichen Bewirtschaftungserschwernissen konfrontiert sind wie im derzeit gültigen Berggebiet.
Für die nach EU-Recht vorgeschriebene Feinabgrenzung ist wichtig, ein zeitlich weitgehend stabiles und breit anerkanntes sowie flächengenau verfügbares Kriterium zu wählen, um damit eine breite Akzeptanz in der Praxis und bei Kontrollstellen zu finden.
Um die bestehende Gebietskulisse möglichst umfassend widerzuspiegeln, sind bei der Neuabgrenzung alle Möglichkeiten zu nutzen. Hierbei gilt es auch die Kategorie ,,aus spezifischen Gründen benachteiligten Gebiete" in ihrem Umfang von 10 % der Landesfläche voll auszuschöpfen.

Teilen Sie diese Meldung