Stärkung bäuerlicher Familienbetriebe im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union - Drucksachennummer: 17/15424

10.02.2017

 
Antrag der Abgeordneten
Schorer Angelika, Dr. Hünnerkopf Otto, Brendel-Fischer Gudrun, Kreitmair Anton, Schöffel Martin, Bauer Volker, Beißwenger Eric, Flierl Alexander, Dr. Huber Martin, Frhr. von Lerchenfeld Ludwig, Ritt Hans, Schorer-Dremel Tanja, Schwab Thorsten, Steiner Klaus, Stierstorfer Sylvia, Ströbel Jürgen, Taubeneder Walter

Schorer Angelika

CSU

Der Landtag wolle beschließen:

Im Hinblick auf die politische Diskussion zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2020, wird die Staatsregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

- die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) in ihrer bestehenden zwei-Säulen Struktur als wichtiges Instrument der europäischen Integration und als Beitrag zur Sicherung vitaler ländlicher Räume beibehalten wird;
- der seit 2014 in Deutschland genutzte Ansatz des Direktzahlungselements der Umverteilungsprämie für die ersten Hektare in der nächsten Periode der EU-Agrarpolitik bei der nationalen Umsetzung deutlich ausgeweitet wird, um bäuerliche Familienbetriebe mit kleiner und mittlerer Größe zu stärken;
- die Einkommenswirksamkeit der EU-Direktzahlungen als wichtiges Instrument zur Stabilisierung der bäuerlich geprägten Agrarstruktur aufrechterhalten wird;
- die Junglandwirteprämie mit bestehenden Modalitäten als Beitrag zur Stärkung der Betriebsnachfolge beibehalten wird;
- die Lenkungswirkung der EU-Direktzahlungen gestärkt wird, um spezifische Herausforderungen besser bewältigen zu können;
- Spielräume in der regionalen Ausgestaltung der EU-Direktzahlungen geschaffen werden, um z. B. Zuschläge für eine kleinteilige Agrarstruktur zu ermöglichen;
- die Zahlungsansprüche als Basis für die Direktzahlungen abgeschafft werden;
- Cross Compliance sollte auf die Anforderungen und Standards begrenzt werden bei denen CC-Kontrollen einen Mehrwert im Hinblick auf die tatsächlichen Risiken für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit haben;
- die Möglichkeit einer Anreizkomponente bei Agrarumweltprogrammen im Rahmen der zweiten Säule wieder eingeführt wird;
- die freiwilligen Instrumente zur besseren einzelbetrieblichen Risikovorsorge ausgebaut werden;
- Agrarmarktbeobachtungsstellen zu einem echten Frühwarnsystem mit schnellen Reaktionsmöglichkeiten auf EU-Ebene zur Bewältigung von Marktkrisen ausgebaut werden;
- das Vorgehen gegen unfaire Praktiken des Handels auch auf EU-Ebene verschärft wird;
- die Sog. "Kleinerzeugerregelung" für mehr Betriebe zu öffnen, indem die Obergrenze in Artikel 63 der Direktzahlungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1307/2013) angemessen erhöht wird;
- bei allen Maßnahmen auf einfache Umsetzbarkeit geachtet wird, im Sinne eines dringend benötigten Bürokratieabbaus z. B. die Abschaffung der sog. "100-Baum-Regel bzw. die Streichung der EU-Vorgabe, im Rahmen des Vertragsnaturschutzes Wald Cross Compliance umzusetzen;
- für die GAP mit den vorstehenden Forderungen ausreichend Mittel seitens der EU, ggf. Bund, bereitgestellt werden.

In Bayern sind landwirtschaftliche Betriebe deutlich kleiner strukturiert, als in anderen Bundesländern. Eine höhere Direktzahlung für die ,,ersten Hektare" unterstützt alle kleineren und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe. Dies und die Junglandwirteprämie im Rahmen der EU-Direktzahlungen sind weitere Bausteine, um die Vielfalt der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern zu sichern. Aufgrund der Heterogenität in der EU und der unterschiedlichen politischen Schwerpunktsetzung sind die regionalen Spielräume bei der Ausgestaltung der GAP zu stärken. Insgesamt ist die GAP in ihrer bewährten zwei-Säulen-Struktur als zentrales Integrationselement der EU zu erhalten, um sowohl agrarstrukturelle Ziele, agrarsoziale Ziele sowie Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und einen Beitrag zur Sicherung vitaler ländlicher Räume zu leisten. Angesichts zunehmend volatiler Märkte müssen die Angebote für das einzelbetriebliche Risikomanagement und für Krisenmaßnahmen auf EU-Ebene ausgebaut werden. Insgesamt müssen die bürokratischen Lasten für die Landwirte spürbar abgebaut werden. Ein Beispiel hierfür wäre, die in der Praxis bewährte "Kleinerzeugerregelung" für mehr Betriebe zu öffnen, indem die Obergrenze in Artikel 63 der Direktzahlungenverordnung angemessen erhöht wird.

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